Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Was leistet die Pflegekasse?
- Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
- Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
- Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.
Zum 01.01.2017 wurden die bisher geltenden Pflegestufen "0", 1, 2 und 3 von den fünf neuen Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 abgelöst. Seitdem dienen Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5 zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit von Betroffenen. Diese Änderungen sollen im Rahmen des zweiten Pflegstärkungsgesetzes (PSG II) vor allem demenzkranken Älteren die gleichen Pflegeleistungen zusichern wie körperlich Pflegebedürftigen.
Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ist formlos möglich und an die zuständige Pflegekasse zu richten. Die zuständige Pflegekasse ist immer bei der Krankenversicherung organisiert, bei der der Pflegebedürftige krankenversichert ist.
So viel Pflegegeld steht Berechtigten dann zu:
Pflegebedarf Pflegesachleistung ab 01.01.2025 Pflegegeld ab 01.01.2025
Pflegegrad 1 - kein Anspruch
Pflegegrad 2 796 Euro 332 Euro
Pflegegrad 3 1.497 Euro 573 Euro
Pflegegrad 4 1.859 Euro 765 Euro
Pflegegrad 5 2.299 Euro 947 Euro
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